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   BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00   

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BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00 (https://dejure.org/2000,5780)
BayObLG, Entscheidung vom 28.06.2000 - 3Z BR 120/00 (https://dejure.org/2000,5780)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 3Z BR 120/00 (https://dejure.org/2000,5780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Überprüfbarkeit der Beurteilung der Eignung des Betreuers durch den Tatrichter vom Rechtsbeschwerdegericht; Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eignung des Betreuers; Vorliegen der Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beurteilung der Eignung des Betreuers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897
    Eignung des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Cham - 8 XVII 82/97
  • LG Regensburg - 7 T 125/99
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1249
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97

    Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00
    Deshalb hat sich das Vormundschaftsgericht maßgeblich davon leiten zu lassen, durch wen die bestmögliche Kombination von persönlicher Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten der Betroffenen gewährleistet wird (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 51 ).
  • BayObLG, 05.07.1999 - 3Z BR 108/99

    Darlegung der Erforderlichkeit eines Betreuers und der Erforderlichkeit eine

    Auszug aus BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 120/00
    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG FamRZ 1999, 1612 f. m.w.N.).
  • OLG München, 25.01.2007 - 33 Wx 6/07

    Ablehnung lebenserhaltender Maßnahmen durch Betreuer - kein Entlassungsgrund bei

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 9/04

    Entlassung eines Betreuers wegen mangelnder Eignung

    Die Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; BtPrax 2002, 218); die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2008 - 20 W 532/05

    Betreuung: Entlassung eines Berufsbetreuers wegen Eignungsmangels

    Dabei ist insbesondere darauf abzustellen, ob das Landgericht den Begriff der Eignung verkannt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1358 und 2001, 1249; Keidel/Kuntze/Winkler-Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 30 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 02.07.2009 - 25 Wx 25/09

    Anforderungen an die Sachaufklärung im Betreuungsverfahren; Voraussetzungen der

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249, 1250; BayObLG BtPrax 2004, 153, 154; OLG München NJW 2007, 3506, 3507; Palandt/Diederichsen, BGB, 68. Aufl., § 1897 BGB, Rdn. 4).
  • BayObLG, 16.10.2003 - 3Z BR 192/03

    Umfang der Betreuerpflichten bei Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen

    Die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 1998, 1257/1258; 2001, 1249/1250; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 27).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Senatsbeschluss vom 25.1.2007 - 33 Wx 6/07; Palandt/Diederichsen BGB 66. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05

    Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von

    Die Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere daraufhin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkannt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Grundsätze unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; 1999, 51).
  • BayObLG, 21.12.2004 - 3Z BR 229/04

    Entlassung des Betreuers bei Beeinträchtigung der Vermögenssorge durch

    Die Beurteilung der (fehlenden) Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; BtPrax 2004, 153/154; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 200/02

    Entlassung des Betreuers ohne Bestellung eines Verfahrenspflegers bei fehlendem

    Die Beurteilung des Tatrichters, dass die Eignung nicht mehr gegeben ist, darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler, also insbesondere darauf hin überprüft werden, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250).
  • BayObLG, 26.06.2003 - 3Z BR 95/03

    Eignung eines gemäß § 1897 Abs. 5 BGB vorrangig als Betreuer zu bestellenden

    Die Beurteilung der Eignung durch den Tatrichter darf vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden, also insbesondere darauf, ob der Tatrichter den Begriff der Eignung verkennt, relevante Umstände unvertretbar über- oder unterbewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1249/1250; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1897 Rn. 4).
  • BayObLG, 25.02.2004 - 3Z BR 6/04

    Berücksichtigung zeitlich zurückliegender Vorschläge des Betroffenen

  • BayObLG, 16.01.2004 - 3Z BR 201/03

    Betreuervergütung: Vergleichbare Ausbildung zur Hochschulausbildung -

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